Ein Gastbeitrag von Antonia Reinhard
Als YogalehrerIn zu arbeiten, ist für viele ein Traumjob, welcher aber leider häufig mit finanziellen Unsicherheiten einhergeht. Viele YogalehrerInnen können nicht vom alleinigen Unterrichten leben, obwohl sie es eigentlich gerne würden, da die Stunden oftmals nicht gut bezahlt werden. Zudem gibt es bei einer Selbsttständigkeit einiges Dinge zu beachten und da hierfür oft Erfahrung und Wissen fehlen, wagen viele den Schritt in die Selbstständigkeit nicht. Das ist aber schade, denn der Bedarf ist höher denn je und viele Menschen suchen nach Yoga. Die Zielgruppe ist also vorhanden und zugleich gibt es immer mehr Möglichkeiten für das Unterrichten, beispielsweise Online.
Deswegen lohnt es sich, das Business strategisch anzugehen, damit man seiner Leidenschaft folgen und gleichzeitig auch davon leben kann.
Als Expertin für Yoga als Beruf unterstütze ich YogalehrerInnen dabei, erfolgreich selbstständig zu sein. Hier teile ich acht meiner Toptipps mit dir, damit du die Herausforderungen deines Yogabusiness stemmen kannst:
1. Überlege dir, wie du unterrichten willst
Es gibt immer mehr verschiedene Arten, wie du unterrichten kannst: offline, online, hybrid, in Form eines Onlinekurses… Das Gute ist, du musst dich nicht für eine Art von Unterricht festlegen. Zwar ist es gerade Trend, ein digitales Yogabusiness aufzubauen, doch wie man so schön sagt: You do you. Tue, was am besten zu dir passt.
Viele YogalehrerInnen bieten online Yogakurse und digitale Produkte an, unterrichten aber auch weiterhin offline. Stell dir die Frage: Was fühlt sich für dich persönlich gut an? Es gibt kein Richtig-oder-Falsch, entscheidend ist die Frage: Was liegt mir am besten?
2. Erstelle ein Angebot, was zu deiner Zielgruppe passt
Lerne deine Zielgruppe kennen: Ist Onlineyoga passender für deine Zielgruppe oder bevorzugt diese Yogastunden mit dir in einem Raum? Welche Tageszeiten bevorzugt die Zielgruppe? Wochenenden? Tagsüber? Abends? Mag deine Zielgruppe Einzelstunden, große Gruppen, oder kleine Gruppen?
Scheue dich nicht davor, Umfragen zu erstellen, Fragebögen zu gestalten und E-Mails zu versenden, um alles über die Bedürfnisse deiner Zielgruppe herauszufinden. Und passe dann dein Angebot entsprechend an.
3. Suche dir eine Nische
Der Versuch, ein Yogaangebot allen Menschen zugänglich zu machen, ist einer der häufigsten Fehler als YogalehrerIn. Je mehr du dich auf eine Nische fokussierst, umso schneller wirst du genau die KundInnen anziehen, die von dir und deinem Angebot profitieren.
Beispiele für gute Nischen:
- Yoga für Schwangere
- Yoga für SportlerInnen
- Yin Yoga
- Therapeutisches Yoga
- Yoga für Menschen mit Behinderungen
- Yoga für übergewichtige Menschen
4. Definiere deine Selbstständigkeit
Muss man sich als frisch gebackene YogalehrerIn denn komplett selbstständig machen? Nein, das musst du nicht. Viele YogalehrerInnen arbeiten weiterhin als Angestellte und unterrichten neben dem Beruf Yoga, veranstalten Retreats, Workshops und vieles mehr.
Das ist perfekt, um sich auszuprobieren, Erfahrungen zu sammeln, eine Nische zu finden und ein individuelles Angebot zu erstellen.
Wenn du an der Selbstständigkeit interessiert bist, kommt oft die Frage auf: Freiberuf oder Gewerbe?
Du hast dein Angebot erstellt, eine gute Nische gefunden und möchtest endlich damit richtig Geld verdienen – der Beruf YogalehrerIn ist eine Lehrtätigkeit und fällt somit in die Kategorie selbstständige Tätigkeit.
Melde deine selbstständige Tätigkeit unbedingt zeitnah beim Finanzamt an. Das geht ganz einfach, dafür musst du lediglich ein Formular des Finanzamts ausfüllen. Falls du neben der Lehrtätigkeit noch andere Leistungen anbietest (z. B. Verkauf von Yogaequipment oder Ähnliches), musst du unter Umständen ein Gewerbe anmelden. Zu einer Gewerbeanmeldung kommt es aber häufig erst, wenn du dein eigenes Yogastudio eröffnest. Gib auch deinem aktuellen Arbeitgeber Bescheid, dass du dich nebenberuflich selbstständig gemacht hast, du benötigst dazu seine Zustimmung.
Was du unbedingt beachten solltest: Wenn du dich entschließt, freiberuflich zu arbeiten, solltest du unbedingt mehrere KundInnen haben. Sonst gilt deine Selbstständigkeit als Scheinselbstständigkeit.
5. Halte deine Versicherungen im Blick
Eine Berufshaftpflichtversicherung benötigst du immer, egal ob du neben- oder hauptberuflich selbstständig bist. Ebenso ist es wichtig, deiner Krankenkasse mitzuteilen, dass du jetzt neben- oder hauptberuflich selbstständig bist, weil dies Einfluss auf deine Beiträge haben kann. Zudem bist du verpflichtet, ab einem Bruttogewinn von 450 Euro/Monat in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen, da es sich um eine lehrende Tätigkeit handelt.
6. Sorge für eine gute Buchhaltung
Eine gute Buchhaltung ist das A und O. Dafür kann man sich Unterstützung von einem Steuerbüro holen. Als neben- oder hauptberuflich selbstständige YogalehrerIn musst du deine Lohnnebenkosten (Krankenversicherung, Rentenversicherung, Einkommenssteuer) selbst abführen. Das ist wichtig zu wissen, denn je mehr du verdienst, desto höher werden deine Abgaben.
Achtung: Umsatzsteuerpflicht. Wenn du weniger als 22.000 Euro im Jahr verdienst, fällst du unter die Kleinunternehmerregelung und musst keine Umsatzsteuer abführen. Dass du Kleinunternehmer bist, musst du dann auch auf deinen Rechnungen angeben. Liegst du mit deinen Umsätzen darüber, musst du auf jeder Rechnung 19 % Umsatzsteuer mit anführen und regelmäßig beim Finanzamt Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben.
7. Mache dein Angebot sichtbar
Eines der wichtigsten Themen als YogalehrerIn ist das Marketing. Egal ob du online oder offline Yoga anbietest: Deine Angebote werden nur sichtbar, wenn du diese entsprechend bewirbst. Es gibt viele Möglichkeiten, wie du deine Angebote an die Leute bringen kannst. Hier habe ich ein paar Ideen für dich:
Erstelle eine gute Website, am besten mit SEO-optimierten Texten/Blogbeiträgen
Nutze dein Netzwerk aus FreundInnen, Bekannten, Verwandten, anderen YogalehrerInnen etc., um dein Angebot zu verbreiten und dich weiterzuempfehlen
Mach dich vor Ort sichtbar und verteile Flyer in Shops oder Cafés oder inseriere in lokalen Zeitungen dein Angebot
Erstelle einen Newsletter – dieser schafft über lange Zeit Vertrauen und ist immer noch eine der besten Marketingstrategien im Yogabusiness. Deine AbonnentInnen bekommen regelmäßig tollen Mehrwert direkt ins Postfach und du kannst stets auf deine neuen Kurse und Angebote sowie Blogartikel, Podcasts etc. aufmerksam machen.
8. Nutze die Sozialen Medien
Nutze Instagram, Facebook und Co, um Contentmarketing zu betreiben und auf deine Angebote aufmerksam zu machen. Besonders Instagram ist eine wunderbare Möglichkeit, mit der du deine Yogaangebote visuell authentisch und professionell sichtbar machen kannst.
Es ist sinnvoll, eine der Social-Media-Plattformen, beispielsweise Instagram, zu einem Hauptmarketingkanal zu machen. Das bedeutet, du bist regelmäßig auf einer Plattform unterwegs, postest dort deine Inhalte und baust dir eine Community auf.
Idealerweise hast du dann noch ein bis zwei Nebenkanäle wie beispielsweise Facebook und Pinterest, die du nutzt, um deine Nische zu besetzen.
Du musst natürlich nicht auf jeder Plattform regelmäßig aktiv sein. Mach dich aber in deiner Nische online sichtbar und nutze die Vorteile, die Social Media mit sich bringt.
Noch ein wichtiger Hinweis für dich:
Erfolg entsteht nicht über Nacht und der Aufbau eines Yogabusiness ist ein Marathon und kein Sprint. Dinge dürfen entstehen und brauchen manchmal Zeit. Wenn du für Yoga brennst und im Beruf YogalehrerIn erfolgreich sein möchtest, dann leg los und lass dich nicht abhalten. Die Welt braucht dich, deine Stimme, deine Expertise und genau deine Art, Yoga zu unterrichten!
Antonia Reinhard
Als Expertin für Yoga als Beruf unterstützt Antonia YogalehrerInnen, erfolgreich selbstständig zu sein. Antonia ist Anusara- und Yin-Yoga-Lehrerin und unterrichtet seit über acht Jahren Yoga und veranstaltet Retreats und Workshops. Ihr Herzenswunsch ist es, Frauen in ihrem Yogabusiness zu empowern, um erfolgreich, erfüllt und entspannt zu sein. Neben Onlinekursen und Yogamentorings hat Antonia auch den Podcast „Yoga als Beruf“.